Ich bin seit 1994 als Rechtsanwältin tätig und habe mich u.a. auf das Erbrecht spezialisiert. Als Fachanwältin für Erbrecht biete ich Ihnen fundierte Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich an.
Nach dem Tod wird leider oft gestritten, sei es um den Pflichtteil im Falle der Enterbung, die Erfüllung von Vermächtnissen oder die Erben können sich nicht über die Erbauseinandersetzung einigen. In all diesen Fällen kann ich als Fachanwalt für Erbrecht helfen.
Ich berate und vertrete in all diesen Varianten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsprozess bei:
- Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren / Erbenfeststellungsprozess
- Erbausschlagung
- Testamentsanfechtung
- Erbauseinandersetzung
- Streitigkeiten zwischen Miterben bei der Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
- das Erbrecht beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Vermächtnissen
- einem überschuldeten Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Erbschaftsteuer
Fachanwalt für Erbrecht für Nachlassregelung und -abwicklung
Häufig sind unklar formulierte Testamente die Ursache für den Streit. Dem können Sie durch eine sorgfältige und eindeutige Testamentsgestaltung vorbeugen. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist dafür genau die richtige Ansprechperson. Außerdem ist nur in sehr wenigen Konstellationen die gesetzliche Erbfolge die optimale Lösung. Gerade in Patchworkfamilien ist besonderes Augenmerk auf die Testamentsgestaltung zu legen.
In Deutschland herrscht Testierfreiheit, das heißt jeder hat das Recht, die gesetzliche Erbfolge abzuwählen und selbst zu bestimmen, wer Erbe wird. Man muss es aber auch tun. Nur 25 % aller Deutschen haben ein Testament errichtet. Seien Sie einer von diesen smarten 25 %.
Ich berate zur Testamentsgestaltung und erarbeite und entwerfe für Sie das optimale rechtssichere Testament unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und empfehle Gestaltungsmöglichkeiten zur lebzeitigen Übertragung des Vermögens in die nächste Generation und begleite Sie bei der Umsetzung.
Nach dem Tod eines Angehörigen ist man neben der Trauer mit vielen bürokratischen Anforderungen konfrontiert und weiß oft nicht, was als Erstes zu tun ist. Ich biete hierzu eine Erstberatung an, die in der Regel von der Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.
Informationen zum Erbrecht
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