Ich bin seit 1994 als Rechtsanwältin tätig und habe mich u.a. auf das Erbrecht spezialisiert. Als Fachanwältin für Erbrecht biete ich Ihnen fundierte Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich an.
Nach dem Tod wird leider oft gestritten, sei es um den Pflichtteil im Falle der Enterbung, die Erfüllung von Vermächtnissen oder die Erben können sich nicht über die Erbauseinandersetzung einigen. In all diesen Fällen kann ich als Fachanwalt für Erbrecht helfen.
Ich berate und vertrete in all diesen Varianten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsprozess bei:
- Erbausschlagung
- Pflichtteil
- Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren / Erbenfeststellungsprozess
- Testamentsanfechtung
- Erbauseinandersetzung
- Streitigkeiten zwischen Miterben bei der Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
- das Erbrecht beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers
- Vermächtnissen
- einem überschuldeten Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Erbschaftsteuer
- digitalem Nachlass
Fachanwalt für Erbrecht für Nachlassregelung und -abwicklung
Unklare Testamente führen häufig zu Streit – besonders in Patchwork-Familien, bei Immobilien, Pflichtteilsansprüchen, Unternehmensanteilen oder mehreren Erben. Wer hier nur eine Standardformulierung nutzt, riskiert genau die Konflikte, die eigentlich vermieden werden sollen.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Erbfolge so zu gestalten, dass Ihr Wille klar erkennbar ist, Ihr Partner abgesichert wird, Kinder fair berücksichtigt werden und Pflichtteils- sowie Steuerfragen rechtzeitig mitgedacht werden. Ziel ist ein Testament, das nicht nur rechtlich wirksam ist, sondern Ihre Familie und Ihr Vermögen langfristig schützt.
In Deutschland herrscht Testierfreiheit, das heißt jeder hat das Recht, die gesetzliche Erbfolge abzuwählen und selbst zu bestimmen, wer Erbe wird. Man muss es aber auch tun. Nur 25 % aller Deutschen haben ein Testament bzw. einen Erbvertrag errichtet. Seien Sie einer von diesen smarten 25 %.
Ich berate zur Testamentsgestaltung und erarbeite und entwerfe für Sie das optimale rechtssichere Testament unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und empfehle Gestaltungsmöglichkeiten zur lebzeitigen Übertragung des Vermögens in die nächste Generation und begleite Sie bei der Umsetzung.
Nach dem Tod eines Angehörigen ist man neben der Trauer mit vielen bürokratischen Anforderungen konfrontiert und weiß oft nicht, was als Erstes zu tun ist. Ich biete hierzu eine Erstberatung an, die in der Regel von der Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.
