Online-Scheidung

Warum gibt es hier kein Angebot zur Online-Scheidung? 

Die Antwort ist ganz einfach: 

Weil es keine Online-Scheidung gibt! 

Tatsächlich kann man sich in Deutschland nicht einfach “online” scheiden lassen. Das Familiengericht spricht die Scheidung nur nach mündlicher Verhandlung und persönlicher Befragung beider Ehegatten aus. Wer geschieden werden möchte, muss also, auch wenn er anwaltlich vertreten ist, mindestens einmal bei Gericht erscheinen 

Aber wieso gibt es dann so viele Angebote zur “Online-Scheidung” im Internet? 

Dahinter verbirgt sich nur das Angebot, die Kommunikation mit dem/der eigenen Anwalt/Anwältin weitestgehend “online” also digital abzuwickeln. 

Das erspart Ihnen Zeit, Sie müssen sich nicht innerhalb der üblichen Öffnungszeiten in eine Kanzlei begeben und dort ein längeres Gespräch führen, sondern können alles bequem per Mausclick von zu Hause aus erledigen. Das klingt verlockend, insbesondere wenn man sich doch einig ist bzw. meint, es zu sein. 

Die Zeit spart übrigens auch der Anwalt oder die Anwältin. Diese Verlockung besteht also beidseits.

Genau wegen dieser anwaltlichen Zeitersparnis ist die sogenannte “Onlinescheidung” aber billiger – oder? 

Da muss ich Sie enttäuschen. Das Anwaltshonorar ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand der Anwälte, sondern dem Gegenstandswert, den das Gericht festsetzt. Bei Ehescheidungen ist das das dreifache Nettoeinkommen beider Eheleute bei Einreichung des Scheidungsantrages zuzüglich eines eventuellen Zuschlags vom Vermögen, egal ob die Mandanten nun online mit ihren Anwälten kommunizieren oder sie persönlich aufsuchen.

Zeit sparen also beide, Anwalt und Mandant, es wird aber nicht billiger! 

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen die komplette anwaltliche Dienstleistung, die Sie ohnehin bezahlen, nämlich das persönliche Beratungsgespräch zu Mandatsbeginn, auch in Anspruch zu nehmen. 

Trennung und Scheidung sind eine sehr komplexe Angelegenheit, die neben dem eigentlichen Scheidungsverfahren sehr viele Fragen aufwerfen, z.B. 

  • Wie gestaltet sich das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Wie berechnet sich der Kindesunterhalt
  • Wer zahlt den Kitabeitrag? 
  • Wie berechnet sich der Ehegattenunterhalt? 
  • Wie wird der Hausrat geteilt? 
  • Was passiert beim Versorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
  • Wer darf in der Ehewohnung bleiben bzw. Wie kommt man aus dem gemeinsamen Mietvertrag?
  • Was wird aus der Mietkaution? 
  • Wie lange erbt der Ehegatte noch? 
  • Wann wechselt man die Steuerklassen? 
  • Muss die Steuererstattung geteilt werden? 
  • Kann / muss man sich noch gemeinsam steuerlich veranlagen lassen? 
  • Wie wird das Vermögen aufgeteilt? 
  • Bekommt man was vom Vermögen des Ehegatten ab? 
  • Wer muss die gemeinsamen Schulden zurückzahlen? 
  • Wie geht man mit den Bezugsrechten von Versicherungen um? 
  • Können die Schwiegereltern ihre Geschenke zurückverlangen? 
  • und und und ….

Auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung müssen all diese Punkte beachtet und durchgesprochen werden. Wie können Sie sonst sicher sein, dass Sie sich einig sind, wenn Sie Ihre Rechte nicht vollständig kennen? 

All die Informationen, die ich für eine ausführliche und auf den Einzelfall bezogene Beratung benötige, lassen sich nur schwer bis gar nicht standardisiert online abfragen. In einem persönlichen Gespräch kann ich wesentlich besser auf Ihren Einzelfall eingehen. 

Wenn Sie es wünschen, übernehme ich aber selbstverständlich auch Ihr Scheidungsmandat ohne ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Es gibt schließlich Telefon, Videokonferenzen und Email. 

Ich nenne es dann nur nicht Online-Scheidung. 🙂

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