Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. 

Zu meinen Mandaten im Individualarbeitsrecht gehören sowohl mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten, die die Arbeitsverhältnisse betreffen: 

  • Beratung zu Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, also fristgemäßer und fristloser Kündigung und Aufhebungsverträgen 
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen 
  • Durchsetzung von Lohnforderungen, Überstundenvergütungen und Urlaubsabgeltung 
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen 
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen 
  • Erteilung von Arbeitszeugnissen 

Ich versuche zunächst die Interessen meiner Mandanten außergerichtlich durchzusetzen, bei fehlenden Einigungsmöglichkeiten erfolgt dann die gerichtliche Geltendmachung. 

Auch im Bereich des Kollektivarbeitsrechts vertrete und berate ich sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber entsprechend dem Grundsatz, dass Arbeitgeber und Betriebsräte vertrauensvoll zum Wohl des Unternehmens und der Arbeitnehmer zusammenarbeiten sollen. 

Ich verstehe mich dabei als Interessenvertreter meines jeweiligen Mandanten, der mich beauftragt, um Probleme in akzeptablen Zeitabläufen außergerichtlich oder gerichtlich für ihn zu lösen. 

Um Probleme von vornherein einzugrenzen, schule ich Betriebsräte und auch Arbeitgeber zu ihren Rechten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. 

Aufgrund meiner fast 25-jährigen Tätigkeit als Anwalt im Arbeitsrecht auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und meine Spezialisierung in diesem Gebiet als Fachanwalt können meine Mandanten darauf vertrauen, dass ich ihre Rechte effektiv durchsetze bzw. tragfähige arbeitsrechtliche Lösungen erarbeite.

Informationen Arbeitsrecht

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