Ich bin seit 1994 als Rechtsanwältin tätig und habe mich u.a. auf das Familienrecht spezialisiert und biete Ihnen daher als Fachanwältin für Familienrecht fundierte Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung.
Als Anwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei Trennung und Scheidung und den daraus resultierenden Rechtsfragen
- Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder
- Klärung des Kindesunterhalts
- Klärung von Ehegattenunterhalt
- Durchführung des Scheidungsverfahrens mit dem Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Hausratsteilung
- Vermögensauseinandersetzung insbesondere am gemeinsamen Einfamilienhausgrundstück oder der Eigentumswohnung
- Nutzung der Ehewohnung
- Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung oder zur Durchführung des begrenzten Realsplitting
- Rückforderung von Zuwendungen insbesondere von Schwiegereltern
- Verhandlung und Ausgestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Trennung und Scheidung stürzen die meisten Menschen in existenzielle Lebenskrisen. Alles ist unsicher und unübersichtlich. Ein erstes Beratungsgespräch kurz nach der Trennung bzw. sogar vor der Trennung gibt Ihnen wieder Sicherheit. Ich analysiere mit Ihnen die Lage, erkläre Ihnen verständlich die rechtlichen Folgen und Möglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Lösungsstrategie für das Trennungsjahr und die Scheidung bis hin zur Scheidungsfolgenvereinbarungen und vertrete Sie natürlich in all diesen Punkten außergerichtlich und auch vor Gericht. Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen für ein erstes Beratungsgespräch Sie mitbringen sollten.
Sie interessieren sich für eine Online-Scheidung? Ich erkläre Ihnen ausführlich, warum es keine Online-Scheidung gibt.
Selbstverständlich berate und vertrete ich nicht nur Eheleute, sondern auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Zum meinem Leistungsangebot gehört darüber hinaus die Beratung und Vertretung
- Zu Eheverträgen anlässlich der Eheschließung
- bei Adoptionen,
- von Eltern gegenüber dem Jugendamt beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung
- von Pflegeeltern
- zu Vorsorgevolllmachten
- rechtlicher Betreuung
- Patientenverfügung