Verkehrsrecht

Rechtliche Beratung bei Unfall, Bußgeld und Fahrverbot

Verkehrsrechtliche Konflikte können jeden treffen, sei es durch einen Unfall, einen Bußgeldbescheid oder die Androhung eines Fahrverbots. In solchen Situationen ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Als erfahrener Rechtsanwalt im Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Wahrung Ihrer Rechte, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ich berate und vertrete Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl zivilrechtlich als auch im Kontext von Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten.

Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Ein Bußgeldverfahren ist kein Bagatellverfahren, insbesondere dann nicht, wenn ein Fahrverbot im Raum steht oder Punkte im Fahreignungsregister drohen. Ich prüfe für Sie:

  • die Rechtsgrundlage des Vorwurfs,
  • die Einhaltung verfahrensrechtlicher Anforderungen,
  • die Messmethode (Blitzer, Abstandsmessung etc.),
  • die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Nicht selten weisen Bußgeldbescheide formale oder technische Mängel auf. Ich vertrete Sie gegenüber der Bußgeldstelle und vor Gericht.

Verkehrsunfall: Was ist zu beachten?

Nach einem Verkehrsunfall steht häufig die Frage im Raum, wie entstandene Schäden reguliert werden und wer in welchem Umfang haftet. Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht dabei regelmäßig, die eigenen Leistungen so gering wie möglich zu halten. Eine zügige anwaltliche Prüfung und die rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind daher zu empfehlen.

Typische Anspruchspositionen bei der Schadensregulierung nach einem Unfall:

  • Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten bei Personenschäden

Auch Mitfahrer können eigene Ansprüche geltend machen. Ich übernehme für Sie die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung, von der Prüfung der Haftungslage bis zur Durchsetzung einzelner Schadenspositionen.

Streit mit der Versicherung

Versicherungen arbeiten mit standardisierten Prüfmechanismen, die häufig zu pauschalen Kürzungen oder verzögerten Auszahlungen führen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Kfz-Haftpflichtversicherungen, aber auch bei Auseinandersetzungen mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung (z. B. nach Diebstahl, Wildunfall, Brandschaden oder mutmaßlicher Obliegenheitsverletzung).

Verkehrsstraftaten

Verkehrsdelikte mit strafrechtlicher Relevanz führen häufig zu empfindlichen Sanktionen, darunter Geldstrafen, Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis. Ich verteidige Sie unter anderem bei:

Ich übernehme Ihre Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren mit dem Ziel, Eintragungen, Fahrverbote oder den Fahrerlaubnisentzug zu vermeiden.

Entzug der Fahrerlaubnis / MPU

Ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden oder wird ihre Eignung in Zweifel gezogen, etwa nach Alkohol- oder Drogendelikten, prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Wiedererteilung und begleite Sie im Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Dazu gehören auch Fragen rund um:

  • die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Gutachten nach § 11 ff. FeV
  • Eignungszweifel bei psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung
  • Nachschulung, Sperrfristenverkürzung oder Auflagen

Führerschein auf Probe

Besondere Regeln gelten für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit. Bereits bei einfachen Verstößen wie einr geringen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn können zur Anordnung von Aufbauseminaren oder zur Verlängerung der Probezeit führen. Wiederholte Auffälligkeiten führen in vielen Fällen zu Eignungszweifeln und MPU-Anordnungen. Ich prüfe die Voraussetzungen solcher Maßnahmen und lege bei unrechtmäßigen Anordnungen Rechtsmittel ein.

Beratung im Verkehrsrecht – frühzeitig handeln

Verkehrsrechtliche Probleme entwickeln sich häufig schnell und haben unmittelbare Auswirkungen auf Mobilität, Alltag und Beruf. Eine frühzeitige juristische Einschätzung hilft, Fehler zu vermeiden und Handlungsspielräume zu nutzen.

Ich vertrete Sie im gesamten Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht mit langjähriger Erfahrung, fundierter Aktenkenntnis und dem nötigen Überblick über versicherungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Besonderheiten.

Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Verkehrsrecht benötigen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und Hilfe brauchen, rufen Sie bitte an und vereinbaren einen Beratungstermin. Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom konkreten Fall, dem Rechtsgebiet und der Dauer der Beratung.

​Egal um was es sich handelt, eine Erstberatung kostet Sie maximal 226 €.

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