Alle Menschen sind Straßenverkehrsteilnehmer und einem jeden von uns kann es passieren, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.
Ich berate Sie, wenn Ihr Auto durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde oder Sie selbst infolge des Unfalls einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Nehmen Sie nach einem Verkehrsunfall unverzüglich Kontakt mit mir auf und stimmen genau ab, was zu tun ist.
Bei Fahrzeugschäden ab 750 EUR oder mehr ist für die Schätzung des Schadens ein Sachverständigengutachten ratsam. Der Sachverständige kalkuliert den Schaden und macht qualitativ hochwertige Fotos vom Schaden, damit der Versicherung des Unfallgegners genau erklärt werden kann, welche Teile beschädigt wurden und wie hoch die Reparaturkosten sind. Die Gutachterkosten sind Teil des Schadens und sind von den Gegnerversicherung zu tragen, wenn der Unfallgegner die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trägt.
Sie sind nicht verpflichtet, ein Schadensgutachten der Gegenversicherung zu akzeptieren, sondern haben das Recht, frei einen Gutachter auszuwählen.
Liegt der Schaden unter 750 EUR beauftragen Sie bitte keinen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens und lassen Sie sich bitte auch nicht „überzeugen“, dass ein Schadensgutachten bei jedem Verkehrsunfall notwendig ist. Ist der entstandene Schaden zu gering, wird die gegnerische Versicherung die Kosten des Schadensgutachtens nicht bezahlen. Es reichen in diesem Fall ein Kostenvoranschlag und Fotos vom Unfallschaden.
Sind Sie nicht sicher, ob der Schaden 750 EUR oder mehr beträgt, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, damit wir die Vorgehensweise in Ihrem Fall detailliert besprechen können.
Sollten Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sein, begeben Sie sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung, wenn möglich noch am Tag des Unfalls, spätestens am Folgetag, damit wir die Verletzung für Sie nachweisen und auch belegen können. Lassen Sie sich, wenn es nötig ist, krankschreiben, da Versicherungen in der Regel nur dann ein Schmerzensgeld zahlen, wenn Sie die Verletzungen durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen können.
Sammeln Sie alle Belege für Zuzahlungen und Medikamente. Gleiches gilt für verletzte Insassen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ergibt sich aus der Schwere Ihrer Verletzung, der Dauer der Erkrankung, erlittener Einbußen an Freizeit und Wohlbefinden und Dauerschäden.
Lassen Sie sich nicht vorschnell von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ohne anwaltliche Beratung mit einer Schmerzensgeldzahlung abfinden. Unterzeichnen Sie keine Abfindungsvergleiche, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen.