Ich bin Rechtsanwalt für Strafrecht sowie Bußgeldrecht und berate und vertrete seit fast 25 Jahren in strafrechtlichen sowie in bußgeldrelevanten Angelegenheiten.
Die beiden Rechtsgebiete Strafrecht und Bußgeldrecht hängen eng miteinander zusammen, da sie prozessual von der Strafprozessordnung geregelt werden. Das Bußgeldrecht versteht sich danach als „kleiner Bruder“ des Strafrechts.
Sowie Strafrecht als auch Bußgeldrecht haben zum Inhalt, dass Mitbürgern Gesetzesverstöße vorgeworfen werden, die mit Geld- und Freiheitsstrafen sowie Bußgeldern geahndet werden.
Ich gehe den gegen Sie erhobenen Vorwürfen auf den Grund und entwickele Verteidigungsstrategien, die sodann außergerichtlich als auch gerichtlich mit dem Ziel der allumfassenden Problemlösung umgesetzt werden.
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, sollten Sie ohne anwaltlichen Rat und Einsicht in die Ermittlungsakten keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
Insbesondere im Verkehrsstraf- bzw. -bußgeldrecht besteht meine Aufgabe darin, bei
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls
- Trunkenheitsfahrten
Fahrverbote bzw. Fahrerlaubnisentziehungen zu vermeiden, um Ihnen Ihre dringend benötigte Mobilität zu erhalten.