Strafrecht

Strafverteidigung – Ihre Rechte in erfahrenen Händen

Wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht, geraten Sie schnell in eine Situation, die nicht nur juristisch, sondern auch persönlich existenzbedrohend sein kann. Als erfahrener Strafverteidiger in Hennigsdorf stehe ich Ihnen mit dem nötigen Sachverstand, einem kühlen Kopf und der gebotenen Entschlossenheit zur Seite.

Seit über zwei Jahrzehnten berate und verteidige ich Mandantinnen und Mandanten in allen klassischen Bereichen des Strafrechts, vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und, wenn nötig, in der Revision.

Was Sie jetzt wissen müssen

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, sollten Sie keine Aussage machen, weder zur Sache noch zu vermeintlich „harmlosen“ Umständen, bevor nicht Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde.

Wichtig: Schweigen schützt Sie. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr gutes Recht. Es schützt Sie davor, etwas zu sagen, das später gegen Sie verwendet werden kann.

Als Ihr Verteidiger analysiere ich die Vorwürfe sorgfältig, prüfe die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, das Verfahren im besten Fall schon im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.

Ich verteidige Sie u. a. bei folgenden Vorwürfen:

  • Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung
  • Diebstahl, Betrug, Unterschlagung
  • Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Verkehrsdelikte
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde

Verteidigung mit Augenmaß und Entschlossenheit

Nicht jeder Fall gehört vor Gericht. Oft kann ein Verfahren bereits außergerichtlich beendet werden, sei es durch Einstellung, Strafbefehl oder Absehen von Strafe. Sollte eine Hauptverhandlung unausweichlich sein, bin ich jedoch konsequent und unvoreingenommen an Ihrer Seite mit dem Ziel, Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren.

Was tun im Ernstfall?

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung erhalten? Die Polizei stand bereits vor Ihrer Tür? Wurde Ihre Wohnung durchsucht oder ein Strafbefehl zugestellt?

In solchen Momenten zählt schnelles, aber überlegtes Handeln. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich. Nur mit rechtzeitiger anwaltlicher Unterstützung lassen sich schwerwiegende Folgen vermeiden.

Als Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung bin ich diskret, aber engagiert für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder über das Kontaktformular.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und Hilfe brauchen, rufen Sie bitte an und vereinbaren einen Beratungstermin. Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom konkreten Fall, dem Rechtsgebiet und der Dauer der Beratung.

​Egal um was es sich handelt, eine Erstberatung kostet Sie maximal 226 €.

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