Schadensregulierung

Kompetente Unterstützung im Verkehrsrecht in Hennigsdorf

Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen, ob als Autofahrer oder Fußgänger. Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie selbst Verletzungen erlitten haben, ist es wichtig, sofort die richtigen Schritte einzuleiten. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hennigsdorf berate Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und begleite Sie von der Schadensmeldung bis zur abschließenden Schadensregulierung.

Was gehört zur Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung umfasst die Abwicklung aller Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug,
  • Kosten für den Sachverständigen,
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten,
  • Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden.

Damit diese Ansprüche vollständig und korrekt durchgesetzt werden, ist eine strukturierte und zügige Vorgehensweise entscheidend.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei Fahrzeugschäden ab etwa 750 EUR sollten Sie ein Sachverständigengutachten einholen. Dieses dokumentiert den Schaden detailliert – sowohl in Fotos als auch in einer Schadenskalkulation – und dient als Grundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung. Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden und werden übernommen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter selbst zu bestimmen.

Liegt der Schaden unter 750 EUR, sollten Sie keinen Sachverständigen beauftragen. In solchen Fällen reichen ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos. Ein Gutachten wäre hier nicht erstattungsfähig, auch wenn Ihnen das manchmal anders vermittelt wird.

Was tun bei Personenschäden?

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, lassen Sie sich möglichst noch am Unfalltag, spätestens am Folgetag, ärztlich untersuchen. Dies ist wichtig, um die Verletzung nachzuweisen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient zudem als Beleg gegenüber der Versicherung, insbesondere wenn Sie Schmerzensgeld beanspruchen möchten.

Bewahren Sie alle Belege für Zuzahlungen, Medikamente und andere unfallbedingte Kosten auf. Auch verletzte Mitfahrer haben Anspruch auf Erstattung dieser Kosten sowie auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung sowie nach etwaigen Einschränkungen im Alltag.

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht oft, die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten. Ohne anwaltliche Beratung laufen Sie Gefahr, auf einem Teil Ihrer Ansprüche sitzen zu bleiben. Ich übernehme für Sie:

  • die Klärung der Haftungsfrage,
  • die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung,
  • die Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Abfindungsangebote ein und unterzeichnen Sie keine Vergleiche ohne vorherige rechtliche Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen und unberechtigte Kürzungen abzuwehren.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Hennigsdorf

Als auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt in Hennigsdorf kenne ich sowohl die rechtlichen Feinheiten der Schadensregulierung als auch die typischen Taktiken der Versicherungen. Ich setze mich dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu mir auf, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen: Jetzt Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und Hilfe brauchen, rufen Sie bitte an und vereinbaren einen Beratungstermin. Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom konkreten Fall, dem Rechtsgebiet und der Dauer der Beratung.

​Egal um was es sich handelt, eine Erstberatung kostet Sie maximal 226 €.

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