Vorsorge

Nicht nur der Nachlass sollte geregelt sein. Auch für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, ist eine rechtliche Vorsorge unerlässlich. Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbständig geregelt werden können. Wer hier nicht vorgesorgt hat, riskiert, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, der möglicherweise gar nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

Mit den richtigen Vorsorgeinstrumenten lässt sich sicherstellen, dass vertraute Personen an Ihrer Stelle handeln und Ihre Wünsche respektieren. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis, für Sie rechtsverbindlich zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Vollmacht kann sich auf Vermögensangelegenheiten, aber auch auf persönliche Fragen wie Wohnsitz, Gesundheit oder Behördenkontakte erstrecken.

Wichtig ist eine klare Formulierung: Der Bevollmächtigte sollte umfassend handlungsfähig sein, damit er in Krisensituationen schnell entscheiden kann. Gleichzeitig können bestimmte Bereiche eingeschränkt oder mit Kontrollmechanismen versehen werden, um Missbrauch zu verhindern.

Die Vorsorgevollmacht vermeidet ein Betreuungsverfahren und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal. Sie legt fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Typische Fragen betreffen lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Schmerztherapie.

Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich formuliert sein, damit Ärzte und Angehörige wissen, wie Sie in einer bestimmten Situation behandelt werden möchten. Gleichzeitig ist es wichtig, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und an neue medizinische Entwicklungen oder persönliche Vorstellungen anzupassen.

Betreuungsverfügung

Wenn ein Betreuungsverfahren unvermeidbar ist, können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll und wen nicht. Sie bestimmen damit, wer für Sie handelt, falls weder Vorsorgevollmacht noch Patientenverfügung greifen oder zusätzliche gerichtliche Kontrolle notwendig wird.

Die Betreuungsverfügung gibt dem Gericht Orientierung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine vertraute Person die Betreuung übernimmt.

Fazit

Vorsorge bedeutet, rechtzeitig Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen. Mit einer klaren Vorsorgevollmacht, einer durchdachten Patientenverfügung und einer ergänzenden Betreuungsverfügung schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und für Ihre Angehörigen.

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht und berate Sie bei der Auswahl der passenden Instrumente, entwerfe rechtssichere Formulierungen und stelle sicher, dass Ihre Wünsche verbindlich festgehalten werden. So behalten Sie auch in schwierigen Situationen die Kontrolle über Ihr Leben und Ihre Entscheidungen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene und rechtssichere Vorsorge gestalten möchten. Ich stehe ich Ihnen mit all meinem Wissen, meiner Erfahrung und meinem Engagement dabei gerne zur Seite.

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