Für Urlaubsreisen eines Elternteils mit einem minderjährigen Kind ins Ausland besteht nach deutschem und europäischem Recht grundsätzlich keine Pflicht, eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorzulegen. Voraussetzung ist, dass der reisende Elternteil zumindest mitsorgeberechtigt ist und es sich um eine vorübergehende Reise handelt. Ist der reisende Elternteil nicht sorgeberechtigt, benötigt er eine Reisevollmacht des sorgeberechtigten Elternteils.
Unabhängig davon kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Fluggesellschaften, Grenzbehörden oder ausländische Stellen eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangen. Hintergrund ist regelmäßig die Absicherung gegen mögliche Kindesentziehungen. Dies ist insbesondere bei Reisen in bestimmte Drittstaaten oder, wenn Elternteil und Kind unterschiedliche Nachnamen führen, der Fall.
Auch wenn eine solche Zustimmung bei gemeinsamer elterlicher Sorge rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, ist es daher sinnvoll, für eine Urlaubsreise eine formlose Reisevollmacht bzw. Einverständniserklärung mitzuführen, um Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Anders zu beurteilen sind lediglich Fälle, in denen der Aufenthalt im Ausland dauerhaft angelegt sein soll oder das Sorgerecht eingeschränkt ist. Diese Konstellationen betreffen jedoch nicht die typische Urlaubsreise.
Zur Unterstützung allein reisender Elternteile stellen wir eine unverbindliche Einverständniserklärung zur Auslandsreise mit Kind zum Download bereit. Die Vorlage kann genutzt werden, um bei Urlaubsreisen mögliche Rückfragen von Fluggesellschaften oder Behörden zu vermeiden und eine möglichst problemlose Ausreise zu ermöglichen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Mitführung besteht zwar nicht, in der Praxis kann eine solche Erklärung jedoch hilfreich sein.
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